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| Netzzugang |
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Die Stadtwerke Göttingen AG stellt das Leitungsnetz für den Transport von Erdgas zur Verfügung.
Netzzugang gem. Kooperationsvereinbarung
Am 19. Juli 2006 wurde die "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (Kooperationsvereinbarung) in Kraft gesetzt. Die Kooperationsvereinbarung wurde von den Verbänden (Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und dem Verband kommunaler Unternehmen) unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur ausgehandelt. Die Stadtwerke Göttingen AG sind dieser Kooperationsvereinbarung beigetreten.
Zum 01. Oktober 2006 bieten die Stadtwerke Göttingen Transportkunden den Netzzugang nach der "Zweivertragsvariante" an. Bestehende Transport-verträge können auf das neue Netznutzungsmodell umgestellt werden. Weiterführende Informationen zu den Netzzugangsvarianten oder der Kooperations-vereinbarung finden Sie auf den Seiten www.bdew.de oder www.vku.de.
Derzeit überarbeiten wir unseren Internetauftritt und passen die verschíedensten Vertragsbedingungen an die Inhalte der Kooperationsvereinbarung an. In der Übergangszeit bitten wir Sie sowohl Fragen zum Netzzugangsmodell als auch Netzzugangsanfragen an die bekannte Anschrift oder netzzugang@swgoe.de zu übersenden.
Bei den Stadtwerken handelt es sich als Gasverteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden und als nicht im Sinne der EU-Fusionskontroll-
verordnung zu einem Konzern gehörendes Unternehmen gemäß § 7 Absatz 2 EnWG (rechtliche Entflechtung) sowie § 8 Absatz 6 EnWG (operationelle Entflechtung) um ein so genanntes „de minimis-Unternehmen“ und daher unterliegen sie allen aus diesem Umstand erwachsenden Regelungen bzw. Befreiungen. |
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