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| 1. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) |
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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Am 08. November 2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung vom 01. November 2006, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2485 ff., in Kraft getreten. Die Stadtwerke Göttingen AG gibt hiermit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 die Verordnung und ihre "Ergänzenden Bedingungen zur NDAV" öffentlich bekannt. |
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| Download: ndav.pdf (72 Kb) |
| Download: ergbedndav2012.pdf (246 Kb) |
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Die bei Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse werden nach § 115 Abs. 1 Satz 2 NDAV angepasst. Für die angepassten Verträge gelten die Vorschriften des EnWG und der NDAV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Göttingen AG zur NDAV. |
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| Download: bekanntmachungswgoe2006.pdf (32 Kb) |
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| 2. Netzanschlussvertrag |
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Das Netzanschlussverhältnis entsteht durch Vertrag erstmalig gemäß § 2 Abs. 2 der NDAV bei der Herstellung des Netzanschlusses durch Abschluss des Netzanschlussvertrages.
Der Vertrag wird abgeschlossen mit dem Formblatt "Antrag auf Erstellung eines Netzanschlusses (Netzanschlussvertrag)". Bei Anschlüssen im Mittel- und Hochdruckbereichist zusätzlich ein "Netzanschlussvertrag Mittel-/Hochdruck" abzuschließen. |
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| Download: antragnetzanschluss.pdf (36 Kb) |
| Download: netzanschlussvertraghdmd.pdf (49 Kb) |
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| 3. Netzanschlusskosten |
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Die Netzanschlusskosten im Nieder- und Mitteldruck bis DN50 sind in den "Ergänzenden Bedingungen zur NDAV" genannt. |
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| Download: ergbedndav.pdf (53 Kb) |
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Davon abweichende Hausanschlusskosten sind im Einzelfall zu kalkulieren. |
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| 4. Sicherheitsdatenblatt |
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Für die Versorgung mit Erdgas gilt das Sicherheitsdatenblatt: |
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| Download: sicherheitsdatenblatt2011.pdf (62 Kb) |
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| 5. Technische Mindestanforderungen Netzanschluss/Messeinrichtung |
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Einspeisung, Transport und Ausspeisung erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der DVGW-Richtlinien (insbesondere DVGW-G 2000), DIN- Normen und der PTB-Richtlinien. Dies gilt nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den eventuell erforderlichen Bau von Gasversorgungseinrichtungen. Die technische Regel G 2000 mit zusätzlichen Information zum Netzbetrieb finden Sie hier: www.dvgw-netzbetrieb.de |
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| 6. Sonstige Informationen |
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a) Die Beachtung der "Kundeninformation" führt zur schnellen unbürokratischen Herstellung des Hausanschlusses. |
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| Download: kundeninformation.pdf (34 Kb) |
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b) Nicht unterkellerte Gebäude
Die Hauseinführung kann gemäß beiliegender Baurichtlinie oder mit einem Hausanschlussschrank erfolgen. Stimmen Sie sich hierzu vorher mit unseren Mitarbeitern (s. Kundeninformation) ab.
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| Download: hausanschluss.pdf (69 Kb) |
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| 7. Netzzugang Biogas |
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Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der Stadtwerke Göttingen AG benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag. |
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| Download: antragbiogas.pdf (77 Kb) |
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Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Göttingen AG an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas. |
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| Download: mindestanforderungenbiogas.pdf (82 Kb) |
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Für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas sind folgende Verträge abzuschließen:
- Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas (Anlage 6 KoV IV)
- Einspeisevertrag Biogas (Anlage 7 KoV IV)
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| Download: anlage6koviv.pdf (62 Kb) |
| Download: anlage7koviv.pdf (47 Kb) |
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Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Göttingen AG verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten. |
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