Grundversorgung

Als Grundversorger im Gasnetzgebiet der Stadt Göttingen stellen die Stadtwerke Göttingen sicher, dass alle im Netzgebiet wohnenden Haushaltskunden, die keinen anderweitigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, jederzeit zuverlässig, sicher und flexibel in Niederdruck mit Erdgas zu den nachstehend aufgeführten Preisen und Bedingungen versorgt werden.

Dabei sind Haushaltskunden (lt. § 3 Nr. 22 des EnWG) Letztverbraucher, die unter eine der folgenden Definitionen fallen:

  • privat: überwiegend Eigenverbrauch im Haushalt
  • geschäftlich: Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke. Der Jahresverbrauch darf 10.000 kWh nicht übersteigen.

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Allgemeine Preise der Grundversorgung ab 1. April 2024

 Tarif-Nr.Arbeitspreis ct/kWh nettoArbeitspreis ct/kWh bruttoGrundpreis je Zähler EUR/Monat nettoGrundpreis je Zähler EUR/Monat brutto
Kleinverbrauchstarif
günstig bei einem Jahresverbrauch bis 2.727 kWh
G113,4616,023,003,57
Grundpreistarif
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 2.728 kWh
G212,1414,456,007,14
Vollversorgungstarif
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 17.028 kWh
G311,7714,0111,2513,39

Informationen und gesetzliche Bestimmungen

A.   Preise

  1. Bei den angegebenen Preisen (Grund- und Arbeitspreis) handelt es sich um Nettopreise sowie um Bruttopreise einschließlich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Höhe von 19 %.
  2. Im Erdgaspreis sind die Konzessionsabgabe, die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas (Erdgassteuer), der CO2-Preis sowie die Kosten der Gasspeicherumlage enthalten. Die Konzessionsabgabe beträgt für Erdgas, welches ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2a) der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) netto 0,77 Cent/kWh (brutto 0,92 Cent/kWh). Die Konzessionsabgabe für sonstige Erdgaslieferungen im Rahmen der Grundversorgung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2b) KAV 0,33 Cent/kWh (brutto 0,39 Cent/kWh). Die Erdgassteuer beträgt gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 Energiesteuergesetz 0,55 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh). Der CO2-Preis nach dem BEHG beträgt 0,816 Cent/kWh (brutto 0,971 Cent/kWh) und die Gasspeicherumlage nach § 35 e ENWG  beträgt 0,186 Cent/kWh (brutto 0,221 Cent/kWh).       
  3. Die vorstehenden Gaspreise treten am 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Preise ihre Gültigkeit.

B.   Allgemeine Bestimmungen

  1. In der Grundversorgung wird der Erdgasverbrauch nach dem für den Kunden günstigsten Allgemeinen Preis der Grundversorgung abgerechnet (Bestabrechnung).
  1. Für das auf Basis dieses Vertrags bezogene Erdgas geben wir folgenden Hinweis gemäß §107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchfüh­rungsverordnung: 
    „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ 
  2. Wir verweisen zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) und dem Bundesverband der Verbraucher­zentralen.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Göttingen AG zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ 

Die bei Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 bereits bestehenden Verträge über die Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas werden nach § 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG in Verbindung mit § 23 Absatz 1 GasGVV mit Wirkung zum 01. Januar 2007 angepasst. Für die angepassten Verträge gelten die Vorschriften des EnWG und der GasGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Göttingen zur GasGVV. 

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV

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