Nach der sogenannten Energieeffizienzrichtlinie des europäischen Rates müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass beim Bau von Gebäuden, bei der Vermietung von Gebäuden und beim Verkauf von Gebäuden ein Energieausweis vorgelegt werden kann:
Umfang und Aussehen des Energieausweises sind für Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Diese trat am 01. Oktober 2007 in Kraft und regelt die verbindliche, stufenweise Einführung des Gebäudeenergieausweises.
Der Gebäudeenergieausweis darf nur von entsprechend qualifizierten Personen ausgestellt werden. Bei den Stadtwerken Göttingen ist hierfür Energieberater Manfred Horn zuständig, der unter Tel. 0551/301-216 für Sie erreichbar ist. Unterschieden werden zwei Arten von Energieausweisen - der sogenannte verbrauchsorientierte sowie der bedarfsorientierte Ausweis. Wir haben Ihnen auf den folgenden Seiten dargelegt, welcher Ausweis für welches Gebäude nötig ist. Über die Preise können Sie sich ebenfalls auf den nachfolgenden Seiten informieren. |