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| Weitere Netzzugangsbedingungen (Stand 25. November 2011) |
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| 1. Transportkunden |
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Als Transportkunden werden nur Personen und Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, akzeptiert, welche die Anforderungen des EnWG erfüllen. |
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| 2. Technische Mindestanforderungen Netzanschluss/Messeinrichtungen |
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Einspeisung, Transport und Ausspeisung erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der DVGW- Richtlinien (insbesondere DVGW- G 2000), DIN- Normen und der PTB- Richtlinien. Dies gilt nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den eventuell erforderlichen Bau von Gasversorgungseinrichtungen. Die technische Regel G 2000 mit zusätzlichen Information zum Netzbetrieb finden Sie hier: www.dvgw-netzbetrieb.de
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| 3. Bilanzausgleich |
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Die Stadtwerke Göttingen betreiben ein druckgesteuertes Gasnetz und führen keinen Bilanzausgleich durch. |
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| 4. Wetterstation |
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Wetterprognosen werden im Bereich der Stadtwerke Göttingen durch „MC-Wetter“ vorgenommen. Datenbasis bildet die Wettermessstelle „Göttingen“ des „DWD“ mit der Messstellennummer „WMO 10444“. |
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| 5. Gasbeschaffenheit |
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In Göttingen wird Erdgas der Gruppe H 2-Gasfamilie (gem. DVGW- Arbeitsblatt G 260) verteilt. Der Brennwert H s,n beträgt im Mittel 11,15 KWh/m³, Methanzahl von 70 bis 96, jeweils im Normzustand (siehe auch Tabelle im Anschluss).
Bei einer evtl. Biogaseinspeisung in das Netz der Stadtwerke Göttingen sind diese Beschaffenheitsanforderungen und weitere Anforderungen des DVGW-Regelwerkes wie z.B. G262, G280 und G685 einzuhalten. Siehe hierzu unter "Netzanschluss" Punkt 7 "Biogaseinspeisung". |
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Monat |
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Brennwert [kWh/m3] |
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CO2 [mol%] |
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Dichte [kg/m3] |
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Einspeisung Vn [m3] |
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Einspeisung Qn [kWh] |
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Nov 2011 |
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11,129 |
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0,22 |
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0,7388 |
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17.932.522 |
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199.570.506 |
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Dez 2011 |
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11,135 |
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0,27 |
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0,7404 |
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19.863.365 |
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221.178.569 |
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Jan 2012 |
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Feb 2012 |
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Mär 2012 |
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Apr 2012 |
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| 6. Einspeisepunkte/Netzkopplungspunkte |
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Die Stadtwerke Göttingen sind an das Transportnetz der Gas-Union GmbH (Netzbetreiber-Nr. 700078) angeschlossen. Die Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Göttingen ist an folgenden Kopplungspunkten möglich:
- „Göttingen- Elliehausen I“ R 3.560.988,00/H 5.713.530,00
- „Rosdorf I“ R 3.561.331,00/H 5.707.061,00
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| 7. Ein- und Ausspeisedrücke |
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Die Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Göttingen (PN 25) findet an den Einspeisepunkten (sh. Pkt. 6) statt. Das zum Transport anstehende Gas muss mit einem Betriebsdruck bereitgestellt werden, der es der SWGÖ ermöglicht, die Übernahme ohne zusätzliche Maßnahmen und Kosten vorzunehmen.
Der Mindesteinpeisedruck beträgt 12 bar.
Der Ausspeisedruck ist in der Regel gem. DVGW- Arbeitsblatt G 600 mit 22,6 mbar festgelegt. Höhere Ausspeisedrücke sind mit SWGÖ abzustimmen. |
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| 8. Ausspeiseanlagen (Hausanschlüsse/GDRM- Anlagen) |
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Sollten sich aufgrund eines Transportvertrages für einen Netzendkunden zusätzliche Anforderungen an die vorhandene Ausspeiseanlage ergeben, werden die Stadtwerke Göttingen den Umbau- bzw. Anpassungsaufwand dem Transportkunden in Rechnung stellen.
Neu zu errichtende Ausspeiseanlagen werden zwischen Transportkunde und Stadtwerke Göttingen AG abgestimmt. Über die Höhe und Form der Kostenbeteiligung des Transportkunden für die Errichtung und Inanspruchnahme der Ausspeiseanlage wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. |
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| 9. Netzbetreibernummer |
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Die Stadtwerke Göttingen AG haben folgende DVGW Netzbetreibernummer:
700140 |
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| 10. Standardlastprofile/Lastprofilverfahren |
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Bei nicht leistungsgemessenen Kunden werden Standardlastprofile der TU München angewendet. Ab dem 01. August 2010 wird nach dem synthetischen Lastprofilverfahren allokiert. |
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| Download: lastprofil.pdf (38 Kb) |
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| 11. Marktgebiet |
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Ab 01. Oktober 2009 sind alle Ausspeisepunkte folgenden Marktgebieten zugeordnet:
- NetConnect Germany GmbH & Co. KG (E.ON Transport GmbH, bayernnets GmbH)
- GASPOOL Balancing Services GmbH
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| Download: marktgebietsep2011.pdf (1447 Kb) |
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| 12. Messstellenbetrieb |
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Nach § 21 b Abs.2 EnWG und der Messzugangsverordnung (MessZV) kann der Anschlussnutzer einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb und der Messung beauftragen. Hierfür hat der beauftragte Dritte mit dem Netzbetreiber entsprechende Verträge (Messstellenrahmenvertrag/ Messrahmenvertrag) abzuschliessen.
Verbindlich für diese Verträge sind die Vorgaben der BNetzA vom 09. September 2010. |
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| Download: messstellenrahmenvertrag.pdf (68 Kb) |
| Download: messrahmenvertrag.pdf (45 Kb) |
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Die Mindestanforderung an die Messtechnik im Netzgebiet der Stadtwerke Göttingen sind zu beachten. |
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| 13. Lieferantenwechsel |
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Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss BK-06-067 vom 20. August 2007 verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas festgelegt. Die Stadtwerke Göttingen AG hat diese Vorgaben umgesetzt.
Ansprechpartner und Datenformate entnehmen Sie bitte unserem Kommunikationsblatt. |
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| Download: ansprechpartner.pdf (50 Kb) |
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| 14. Gleichzeitigkeitsfaktor |
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Der netzspezifische Gleichzeitigkeitsfaktor beträgt 0,739. |
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| 15. Mehr-/Mindermengenabrechnung |
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Die Mehr-/Mindermengenabrechnung wird nach dem "BDEW/VKU-Leitfaden zur Be- und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas" vorgenommen.
Die Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Ausspeisepunkte erfolgt stichtagsbezogen zum 31. Dezember eines jeden Jahres. |
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| 16. Elektronischer Basiszähler - EDL21 |
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Der EDL21 ist ein elektronischer Zähler, der es Ihnen ermöglicht, eine umfassende
Verbrauchstransparenz zu erlangen.
Im Jahr 2010 führt Ihr Messstellenbetreiber verbraucherfreundliche, kostengünstige und zuverlässige EDL21-Basismessgeräte für Gas ein. *
Ein wesentlicher Unterschied zum herkömmlichen, mechanischen Zähler: Sie können direkt am Zählerdisplay neben dem Zählerstand unter anderem Ihren Energieverbrauch in einem bestimmten Zeitraum, z.B. einer Woche, ablesen. Der Zähler erleichtert Ihnen so den Überblick über Ihre Verbrauchswerte.
Sobald der EDL21-Zähler erhältlich ist, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
* Dieser Basiszähler genügt der EDL-Richtlinie 2006/32/EG sowie dem §21 b EnWG.
Er ist nicht fernauslesbar. Zur Installation einer kostenpflichtigen Zählerfernauslesung, ggf. Nutzungsberechtigung eines Energiedatenportals und ggf. last- oder tageszeitabhängigen Tarifierung wenden Sie sich bitte an Ihren Energielieferanten.
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| 17. Vertriebs-Service-Portal |
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Die Stadtwerke Göttingen AG bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung werden zwar UTILMD-Nachrichten zwischen Netzbetreiber und Netznutzer versandt, wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten ist die Änderung jedoch nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann. |
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| 18. Schlichtungsstelle |
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Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Göttingen AG, Hildebrandstraße 1, 37081 Göttingen), telefonisch (0551/301-254) oder per Email (verbraucherservice@swgoe.de) gerichtet werden.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Verbraucherservice -
Postfach 8001 / 53105 Bonn
Tel.: Mo-Fr 9-15 Uhr 030/22480-500 oder 01805/101000 - Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Fax: 030/22480-323
Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030/2757240-0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Email: info@schlichtungsstelle-energie.de |
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