Gemeinsam mit Ihnen treiben wir die Energie‑ und Verkehrswende voran. Mit der THG‑Quote (Treibhausgasminderungsquote) können Halterinnen und Halter eines reinen Elektroautos, das in Deutschland zugelassen ist, ihren Elektroautostrom als nachhaltige Antriebsenergie vermarkten und jährlich eine THG‑Prämie erhalten.
Die Stadtwerke Göttingen bündeln die THG‑Quoten aller teilnehmenden Elektrofahrzeuge. Durch diese Bündelung erzielen wir attraktive Konditionen beim Verkauf der THG‑Quoten an Mineralölunternehmen – ein Vorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.
Einfach teilnehmen – wir übernehmen den Rest
Die Teilnahme an der THG‑Quote für Ihr Elektroauto ist unkompliziert:
Registrieren Sie sich einmalig auf unserer THG‑Plattform, laden Sie die erforderlichen Fahrzeugdaten hoch, und wir kümmern uns um die komplette Abwicklung – vom Quotenhandel bis zur Auszahlung Ihrer Prämie.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, mit Ihrem E‑Auto Geld zu verdienen und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
1. Unterlagen bereitlegen
Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres vollelektrischen Fahrzeugs bereit.
2. Registrieren
Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Alternativ können Sie sich über diesen Link zur Desktop-Version anmelden. Für die Registrierung auf der THG-Plattform benötigen wir lediglich Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung der Prämie.
3. Fahrzeugschein hochladen
Laden Sie ein gut lesbares Foto Ihres Fahrzeugscheins hoch. Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig erkennbar sind.
4. Prämie erhalten
Wir übernehmen die Einreichung Ihrer Daten beim Umweltbundesamt und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die THG-Prämie direkt ausgezahlt.
Seit dem 1. Januar 2022 können Sie als Besitzer von reinen Batterieautos und elektrischen Motorrädern sowie E-Rollern mit Zulassung an eingesparten CO2- Emissionen Geld verdienen. Das geht durch eine so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Sie bei Kraftstoffproduzenten gutschreiben lassen und so einen Zuschuss erhalten können. Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben (z.B. Mineralölunternehmen), haben gesetzliche Vorgaben, wie viel Tonnen CO2 sie an die Umwelt abgeben dürfen. Bei einer Überschreitung der Vorgaben werden Strafzahlungen fällig. Vollelektrische Fahrzeuge unterschreiten diesen gesetzlichen CO2-Grenzwert und bekommen daher THG-Quoten zugeteilt. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre CO2-Emissionen ausgleichen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.
Für die THG-Prämie können nur reine Elektrofahrzeuge registriert werden. Hybride Antriebe sowie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind von der THG-Prämie ausgeschlossen.
Auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge ist dies möglich. Allerdings gilt hier die Regelung, dass der Vorbesitzer die THG-Prämie noch nicht beantragt und ausgezahlt bekommen hat.
Auch für Dienst- und Leasingfahrzeuge kann die THG-Prämie beantragt werden. Um die THG-Quote für Leasingfahrzeuge zu erhalten, müssen Sie als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sein. Für Dienstfahrzeuge gilt das Gleiche wie bei Leasingfahrzeugen. Allerdings muss hier eine Genehmigung durch den Arbeitgeber vorliegen und das Fahrzeug in permanenter privater Nutzung überlassen worden sein.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung via E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, schauen Sie bitte in Ihrem Spamordner nach.
Sie müssen sich immer bis zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres registrieren, um Ihre THG-Prämie zu erhalten.
Die THG-Prämie muss jedes Jahr beantragt werden.
Eine rückwirkende Beantragung der THG-Prämie ist nicht möglich.
Die Höhe der Prämie beträgt derzeit 270,00 Euro. Allerdings kann es sein, dass sich die Prämie pro Quartal ändert. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Laut §22 Nr. 3 EStG gibt es für Prämien einen Freibetrag. Dieser liegt bei 256,00 € jährlich. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.
Wir reichen Ihren Antrag beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG-Quote ein. Das Umweltbundesamt prüft alle eingereichten Anträge. Diese Prüfung kann erfahrungsgemäß bis zu 6 Monate dauern. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird Ihnen die jährliche Prämie ausgezahlt.