Gesetzliche Änderung beim Umzug

Das sollten Sie beim Umzug beachten:

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen Ihrer Energieversorgung – zum Beispiel im Falle eines Umzugs – aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bundesnetzagentur nicht mehr möglich.

Daher ist es erforderlich, dass Umzüge (An-, Ab- oder Ummeldungen) im Voraus gemeldet werden müssen. Das gilt für alle Energiearten.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig, mindestens 10 Werktage vor Ihrem Ein- oder Auszug, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und zusätzliche Kosten durch Verzögerungen zu vermeiden.

So vermeiden Sie unnötige Kosten und Verzögerungen:

  • Melden Sie Ihren Auszug rechtzeitig, damit neue Bewohner*innen nicht Energie auf Ihre Kosten beziehen.
  • Melden Sie Ihren Einzug rechtzeitig, da Sie sonst automatisch in die Grundversorgung aufgenommen werden.
  • Wenn Sie bereits Kund*in bei uns sind, können Sie Ihren Vertrag in der neuen Wohnung gerne fortführen. Um eine Schätzung des Verbrauchs zu vermeiden, teilen Sie uns bitte unverzüglich Ihren Zählerstand vom Tag der Wohnungsübergabe mit.

Damit alles reibungslos klappt:

  • Umzug?
    An-, Ab- oder Ummeldung mindestens 10 Werktage vorher.
  • Verzögerungen vermeiden:
    Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig.
  • Neue Wohnung?
    Rechtzeitig Energieliefervertrag abschließen.
  • Zählerstand?
    Ablesen und mitteilen.

Flyer zum Download

Bei Ihrem Umzug benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Ihre Kundennummer (sofern vorhanden)
  • Anschrift der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Ein- / Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Marktlokation (sofern bekannt)