Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen Ihrer Energieversorgung – zum Beispiel im Falle eines Umzugs – aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bundesnetzagentur nicht mehr möglich.
Daher ist es erforderlich, dass Umzüge (An-, Ab- oder Ummeldungen) im Voraus gemeldet werden müssen. Das gilt für alle Energiearten.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, mindestens 10 Werktage vor Ihrem Ein- oder Auszug, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und zusätzliche Kosten durch Verzögerungen zu vermeiden.
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