Feststellung Grundversorger

Grundversorger ist nach § 36 Abs. 2 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 01.07.2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.

Zum 01.07.2021 wurde im Stadtgebiet Göttingen die Stadtwerke Göttingen AG als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt:

 

Stadtwerke Göttingen AG
Hildebrandstraße 1
37081 Göttingen

Telefon: 0551 / 301-0
Fax: 0551 / 32 715
E-Mail: stadtwerke@swgoe.de