Als Gas- und Wassernetz- sowie einer der städtischen Fernwärmenetzbetreiber liefern wir unseren Kunden in Göttingen Trinkwasser, Fernwärme und Erdgas. Wenn Sie in Göttingen Ihr Gebäude an eines unserer Netze anschließen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen, Anträge und Verordnungen dazu. Und natürlich stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Sie möchten Ihre Heizung, ein Blockheizkraftwerk oder einen Herd mit Erdgas befeuern? Dann brauchen Sie eine Leitung, die das Gas in Ihr Gebäude transportiert. Diesen so genannten Gas-Hausanschluss (Netzanschluss) bekommen Sie ganz leicht. Denn in nahezu jeder Straße in Göttingen liegt eine Erdgasleitung. Stellen Sie einfach eine Anfrage auf Anschluss an das Netz.
Ist der Hausanschluss erstmal gelegt, informieren Sie noch Ihren Heizungsbauer und schon kann die Umstellung der Heizung erfolgen.
Eine Liste der zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie hier.
Anlagen zur Anfrage Gas-Hausanschluss
Hinweis zur Vertragsanpassung nach § 115 EnWG
Die Stadtwerke machen bekannt, dass gemäß § 115 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 NDAV alle bestehenden Vertragsverhältnisse an die Regelungen der NDAV angepasst wurden.
Sie möchten Ihre Immobilie an unser Fernwärmenetz anschließen und klimafreundlichen Strom für Warmwasser und Heizung nutzen? Gerne.
Füllen Sie einfach unseren Antrag aus. Weitere Infos zur Planung und Voraussetzung sowie zur Inbetriebnahme und Wartung finden Sie in unserer Kundeninformation. In folgenden Gebieten bieten wir Fernwärme an:
Ist der Fernwärme-Hausanschluss gelegt, müssen Sie nur noch Ihren Heizungsbauer darüber informieren und schon kann die Umstellung der Heizung erfolgen. In unserer Liste mit Installateuren finden Sie den passenden Ansprechpartner für die Umrüstung und Wartung in Ihrer Nähe.
Antrag auf Herstellung eines Netzanschlusses
Anmeldung auf Änderung des Fernwärmeanschlusses
Kundeninformationen zum Hausanschluss
AVBFernwärmeV Südliche Feldmark
Enthalten ist jeweils die AVBFernwärmeV, die Ergänzenden Bedingungen und die Preisregelung für das genannte Fernwärmegebiet.
Sie möchten Ihre Immobilie an das knapp 500 Kilometer umfassende Trinkwasser-Leitungsnetz der Stadtwerke anschließen?
Füllen Sie einfach das Anfrageformular aus. Weitere Infos zur Planung und Voraussetzung sowie zur Inbetriebnahme und Wartung finden Sie in unserer Kundeninformation.
Anlagen zur Anfrage Wasser-Hausanschluss
Hinweis zur Vertragsanpassung nach § 115 EnWG
Die Stadtwerke machen bekannt, dass gemäß § 115 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 NDAV alle bestehenden Vertragsverhältnisse an die Regelungen der NDAV angepasst wurden.