An Anlagen der Gas- und Wasserversorgung dürfen nur zugelassene Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) arbeiten.
Diese können sein:
Mit der Führung des Installateurverzeichnisses haben die Stadtwerke den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. beauftragt. Alle Eintragungen in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke, Neueintragungen, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen und Vertragskündigungen, werden ausschließlich durch den BDEW bearbeitet.
Die unter b) genannten VIU haben beim BDEW nachzuweisen, dass sie bei ihrem heimatlichen Versorgungsunternehmen eingetragen sind. Erst dann erfolgt die Eintragung in das Installateurverzeichnis als Gastunternehmen durch den BDEW.
Anschrift des BDEW:
BDEW Landesgruppe Norddeutschland
Normannenweg 34
20537 Hamburg
Herr Seider
https://nd.bdew.de
Mail: installateure@bdew-norddeutschland.de
Tel.: 040/284114-32
Fax: 040/ 284114-99
Download Richtlinien (PDF)
Download Vertragsabschrift (PDF)
An Hausstationen in der Fernwärmeversorgung dürfen nur zugelassene Heizungsbauunternehmen arbeiten.
Die Zulassungen werden objektgebunden vergeben (mit persönlicher Einweisung durch die Stadtwerke Göttingen AG, Abt. Fernwärme) und sind in der Regel mit einer Zulassung als VIU (für Arbeiten an Wasseranlagen), s.o.), verbunden.