Der CO2-Preis

Abgabe soll Klimaziele sichern

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens bis 2030 erreichen zu können, setzt die Bundesregierung ab 2021 auf eine CO2-Abgabe für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger. „Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung der Haushalte und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet“, teilt das Bundesumweltministerium mit.

Seit Januar 2021 gilt nun also bundesweit der neue CO2-Preis auf Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas. Durch die Bepreisung sollen umweltfreundlicheres Verhalten und sinnvolle Investitionen in klimaschonende Technologien gefördert werden.

Fragen zur CO2-Bepreisung

Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems ab 2021. Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen.

Ab Januar 2021 werden wir dazu verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben, wenn wir Erdgas an Sie liefern. Im Startjahr 2021 kostet ein solches Zertifikat 25 Euro für eine Tonne CO2. In den Folgejahren wird der Preis hierfür stetig steigen, bis er in 2025 bei 55 Euro pro CO2-Tonne angelangt ist. Ab 2026 soll sich der Preis für eine Tonne CO2 eigenständig am Markt bilden, er wird aber für das Jahr 2026 in einem festgelegten Preiskorridor von mindestens 55 Euro und höchstens 65 Euro liegen.

Auf Sie als Verbraucher kam im Januar 2021 ein neuer Kostenfaktor zu: Der CO2-Preis wird für Kraftstoffe, für Heizöl und Erdgas fällig. Bei einem Zertifikatspreis von 30 Euro pro CO2-Tonne in 2023 ergibt sich für Sie umgerechnet eine Gaspreiserhöhung für die Kilowattstunde von 0,582 Cent. Zum 1.1.2024 steigt die CO2-Abgabe pro Tonne um 50% von 30 € auf 45 € und verteuert Erdgas um 0,873 Cent (netto 0,816 Cent) pro Kilowattstunde. In den Folgejahren werden sich die Gaspreise im Umfang der jährlich steigenden Zertifikatpreise weiter erhöhen.

Ja! Den Abschlag haben wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den aktuellen Energiekosten inklusive der CO2-Bepreisung errechnet.