Senkung der EEG-Umlage

Der Bundestag hat der Senkung der EEG-Umlage von derzeit 3,723 Cent/kWh (netto) auf 0,000 Cent/kWh zugestimmt. Diese Absenkung geben wir in vollem Umfang an unsere Kunden weiter. Die Senkung erfolgt zum 1. Juli 2022 und gilt vorläufig bis zum Ende des Jahres. Damit spart ein 4-Personenhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.600 kWh über 160 Euro pro Jahr brutto. Ein 2-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.800 kWh spart ca. 80 Euro.

Die Umlage wird bei Ihrer Rechnung abgezogen, indem der Verbrauch zeitanteilig berechnet wird. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie bei den Preisbestandteilen in Ihrer Rechnung. Ein separates Informationsschreiben erfolgt daher nicht.

Ab Januar 2023 plant die Bundesregierung die vollständige Abschaffung der Umlage.

Wichtige Informationen für Kunden der Stadtwerke Göttingen AG zur Senkung der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage war lange Teil des Strompreises. In zwei Stufen wurde sie zum 1. Juli 2022 zunächst auf 0,00 Cent/kWh gesenkt und dann zum 31. Dezember 2022 gänzlich abgeschafft..

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten durch verschiedene Faktoren wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stark angestiegen. Um Sie als Stromkunden zu entlasten, hat der Bundestag das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass die EEG-Umlage nicht – wie ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegt – zum 01.01.2023, sondern bereits zum 01.07.2022 auf 0 ct/kWh abgesenkt wird.

Zum 01.01.2023 wird die EEG-Umlage dann ganz offiziell komplett abgeschafft. Das hat die Bundesregierung in Ihrem „Osterpaket“ vor einigen Wochen beschlossen.

Selbstverständlich geben wir den Wegfall der EEG-Umlage vollumfänglich an Sie weiter und senken damit Ihren Strompreis. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Aber wir freuen uns tatsächlich sehr darüber, dass wir Sie mit der Preissenkung ein wenig entlasten können.

Ein 4-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.600 kWh spart durch den Wegfall der EEG-Umlage im Jahr ca. 160 Euro. Ein 2-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.800 kWh spart ca. 80 Euro.

Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun. Falls Sie die Abschläge schon vorher anpassen möchten, können Sie das gerne im Kundenportal der Stadtwerke vornehmen.

Nein, Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wir schätzen Ihren Zählerstand einfach basierend auf Ihrem vergangenen Stromverbrauch und allgemeingültigen Durchschnittsverbräuchen. Wenn Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand aber mitteilen möchten, können Sie dies ebenfalls im Kundenportal der Stadtwerke tun.

Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie dient seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbraucher also bisher die Energiewende mitfinanziert. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz und wurde in der Vergangenheit jedes Jahr neu festgelegt.

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Kundenservice Stadtwerke Göttingen