Ihr Gerät (Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung) getrennt gemessen wird, also der Verbrauch mit einem eigenen Zähler erfasst wird und nicht zusammen mit dem gesamten Stromverbrauch erfasst wird.
Sie uns mitteilen können, ob Sie über einen Eintarifzähler (ein Zählwerk) oder Zweitarifzähler (zwei Tarifzähler für Hoch- und Niedertarifzeit) verfügen.
Füllen Sie den entsprechenden Vertrag für Heizstrom aus und schicken Sie uns diesen zu.