Heizstrom

Für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen

100% Ökostrom
Preisgarantie bis 31.12.2024
Keine Mindestvertragslaufzeit

Sie möchten Heizstrom beziehen?

Wir können Sie mit Heizstrom versorgen, wenn:

  1. Ihr Gerät (Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung) getrennt gemessen wird, also der Verbrauch mit einem eigenen Zähler erfasst wird und nicht zusammen mit dem gesamten Stromverbrauch erfasst wird.
  2. Sie uns mitteilen können, ob Sie über einen Eintarifzähler (ein Zählwerk) oder Zweitarifzähler (zwei Tarifzähler für Hoch- und Niedertarifzeit) verfügen.
  3. Füllen Sie den entsprechenden Vertrag für Heizstrom aus und schicken Sie uns diesen zu.

GöStrom Nachtspeicherheizung

 NettoBrutto
Arbeitspreis [Cent/kWh]*25,1129,88
Grundpreis [Euro/Jahr]*69,6082,82

Preisstand: 1. Januar 2024

* Die Stadtwerke Göttingen AG gewährt Ihnen auf Grundlage des Vertrages eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum Ablauf des 31.12.2024. Diese Garantie bezieht sich allein auf den jeweils oben genannten Grund- und Arbeitspreis (jeweils netto; ohne die Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 ct/kWh sowie die für Grund- und Arbeitspreis anfallende gesetzliche geschuldete Umsatzsteuer). Die Garantie besteht somit vorbehaltlich von Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer sowie vorbehaltlich der Erhebung etwaiger zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlicher Belastungen im Sinne der Ziffer 6.4 bis 6.6 der AGB, auf deren Anfall wir als Lieferant jeweils keinen Einfluss haben.

GöStrom Wärmepumpe

 NettoBrutto
Arbeitspreis [Cent/kWh]*25,1129,88
Grundpreis [Euro/Jahr]*69,6082,82

Preisstand: 1. Januar 2024

* Die Stadtwerke Göttingen AG gewährt Ihnen auf Grundlage des Vertrages eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum Ablauf des 31.12.2024. Diese Garantie bezieht sich allein auf den jeweils oben genannten Grund- und Arbeitspreis (jeweils netto; ohne die Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 ct/kWh sowie die für Grund- und Arbeitspreis anfallende gesetzliche geschuldete Umsatzsteuer). Die Garantie besteht somit vorbehaltlich von Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer sowie vorbehaltlich der Erhebung etwaiger zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlicher Belastungen im Sinne der Ziffer 6.4 bis 6.6 der AGB, auf deren Anfall wir als Lieferant jeweils keinen Einfluss haben.

Sie sind sich bei Ihren Angaben nicht sicher?

Dann werfen Sie am besten einen Blick auf Ihre letzte Stromrechnung. Oder fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter:

Kundenservice Stadtwerke Göttingen