Versorgungssituation Groner Landstraße 9, 9a, 9b

Die Stadtwerke Göttingen sehen sich gezwungen, ab dem 4. August 2026 die Wärmeversorgung in der Groner Landstraße 9, 9a, 9b einzustellen, sofern bis dahin keine vollständige Begleichung der offenen Forderungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt. Hintergrund sind seit längerer Zeit bestehende und inzwischen erhebliche Zahlungsrückstände. Trotz mehrfacher Gespräche konnte bislang keine tragfähige Lösung gefunden werden.

Die Stadtwerke betonen ausdrücklich, dass diese Maßnahme nicht gegen die Bewohnerinnen und Bewohner gerichtet ist. Ziel sei es, die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dennoch müsse im Sinne der Fairness gegenüber allen anderen Kundinnen und Kunden gehandelt werden.

Die Verantwortung für die Situation liegt bei der Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartner der Stadtwerke. Diese ist für die Begleichung der laufenden Kosten zuständig. Die Stadtwerke haben in den vergangenen Monaten weitreichende Zugeständnisse gemacht und eine Teilzahlungsmöglichkeit eingeräumt, dennoch wurde bislang keine dauerhafte Lösung erreicht.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Häufige Fragen zur Versorgungsunterbrechung

Wärmeversorgung

Weil Ihr Vermieter trotz mehrfacher Erinnerung unsere Rechnungen nicht bezahlt hat und dadurch ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht.

Die Versorgung wird wieder aufgenommen, sobald der Zahlungsrückstand durch Ihren Vermieter vollständig beglichen wurde.

Weil wir Ihren Vermieter und nicht Sie mit Wärme versorgen. Hierfür besteht zwischen uns und Ihren Vermieter ein Versorgungsvertrag, der von Ihrem Vermieter in der Vergangenheit leider nicht erfüllt wurde. Ihr Vermieter ist dann für die Verteilung der von uns gelieferten Wärme im Gebäude auf alle Mieter verantwortlich.

Nein – die Verantwortung liegt bei Ihrem Vermieter. Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an Ihren Vermieter, an Ihre Hausverwaltung oder einen Mieterverein wenden.

Zu Ihren Rechten als Mieter können und dürfen wir Ihnen keine Auskünfte erteilen. Sie können sich mit derartigen Fragen aber an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter zunächst eine angemessene Frist einzuräumen, um offene Zahlungen zu begleichen. Erst wenn diese Frist ergebnislos verstrichen ist, dürfen wir eine Unterbrechung der Versorgung überhaupt in Betracht ziehen – und Sie darüber informieren.

Wir stehen in Kontakt mit Ihrem Vermieter und versuchen, eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Zahlung unserer offenen Forderungen zu erreichen. Unser Ziel ist es, die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen.