Ihr Bedarfsausweis: der „große“ Energieausweis

Genau berechnet – gezielt modernisiert.

Der Bedarfsausweis basiert auf dem theoretischen Energieverbrauch eines Gebäudes. Dieser errechnet sich aus dem jährlichen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser. Der Fachmann berücksichtigt dabei auch weitere relevante Eigenschaften des Hauses, wie Baujahr, Anzahl der Fenster, Heiz- und Lüftungstechnik sowie Wärmedämmung. Auch die Verwendung erneuerbarer Energien fließt mit in die Berechnungen ein. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich. 

Die Berechnung für den Bedarfsausweis ist aufwendiger und somit teurer als beim „kleinen Bruder“, dem Verbrauchsausweis. Dafür bewerten die Experten auch den Primärenergieverbrauch. So nennt man die Energie, die ursprünglich zur Verfügung steht, etwa in Form eines Brennstoffs wie Erdgas. Beim Bedarfsausweis fließt also die gesamte Energiekette mit ein. Das Gute daran: Unterschiedliche Energieträger wie Gas, Öl oder Pellets haben auch unterschiedliche Primärenergiefaktoren. Das kann am Ende einen großen Unterschied ausmachen.

Der Bedarfsausweis: Das Wichtigste in Kürze

Wie errechnet er sich? Aus Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes: Wann wurde es gebaut? Welche Heiztechnik ist installiert? Wie viele Fenster gibt es? Ist es gedämmt? Etc.
Wofür ist er gültig? Für das gesamte Haus
Was fließt mit ein? Die gesamte Kette der Energiebereitstellung – vom primären Energieträger wie Öl, Gas oder Pellets bis hin zum finalen Verbrauch.

Pro und Contra:

+Genauigkeit: Aussagekräftige Berechnung. Alle wärmeübertragenden Flächen werden separat behandelt.
+Anwesenheit: Messungen vor Ort sind nicht erforderlich. 
+Aktualisierung: Nach einer Modernisierung kann der Bedarfsausweis leicht aktualisiert werden und so die verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes dokumentieren.
+Ältere Bauanträge: Der Bedarfsausweis eignet sich für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die weniger als fünf Wohnungen aufweisen. Für sie darf kein Verbrauchsausweis mehr erstellt werden (zu Ausnahmen siehe Gesetzliche Regelungen für ältere Gebäude).
Zeit: Die umfangreichen Berechnungen benötigen mehr Zeit. 
Preis: Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und damit teurer als der Verbrauchsausweis
Ergebnis: Der Verbrauchsausweis führt fast immer zu einem besseren Ergebnis. Der Grund: Der Bedarfsausweis wird theoretisch erstellt. Leerstände und niedrigere Raumtemperaturen bleiben unberücksichtigt. Sie erhalten Empfehlungen für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes.

Übrigens: Ein Energieausweis muss (frühestens ab dem 01.07.2008) nur dann erstellt werden, wenn es eine Änderung im Miet- oder Eigentumsverhältnis gibt. Ansonsten herrscht Bestandsschutz.

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Sie haben noch Fragen zum Energieausweis?

Wenden Sie sich bitte an unseren Energieberater:

Fabian Schindler

Photovoltaik- und Energieberatung