Der CO2-Preis

Abgabe soll Klimaziele sichern

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens bis 2030 erreichen zu können, setzt die Bundesregierung ab 2021 auf eine CO2-Abgabe für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger. „Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung der Haushalte und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet“, teilt das Bundesumweltministerium mit.

Seit Januar 2021 gilt nun also bundesweit der neue CO2-Preis auf Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas. Durch die Bepreisung sollen umweltfreundlicheres Verhalten und sinnvolle Investitionen in klimaschonende Technologien gefördert werden.

Fragen zur CO2-Bepreisung

Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems ab 2021. Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen.

Ab Januar 2021 werden wir dazu verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben, wenn wir Erdgas an Sie liefern. Im Startjahr 2021 kostet ein solches Zertifikat 25 Euro für eine Tonne CO2. In den Folgejahren wird der Preis hierfür stetig steigen, bis er in 2025 bei 55 Euro pro Tonne angelangt ist.

Ab dem 1. Januar 2026 wird sich der Preis für eine Tonne CO2 eigenständig am Markt bilden. Für das Jahr 2026 gilt jedoch ein gesetzlich festgelegter Preiskorridor:

  • Mindestens 55 Euro pro Tonne CO
  • Höchstens 65 Euro pro Tonne CO

Damit wird der Übergang zu einem marktbasierten System sichergestellt, während gleichzeitig Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher besteht.

Seit Januar 2021 wird für Erdgas zusätzlich ein CO2-Preis erhoben. Dieser Preis steigt schrittweise an und beeinflusst direkt Ihren Gaspreis:

  • 2023: Bei einem Zertifikatspreis von 30 €/t CO2 ergibt sich eine Erhöhung von 0,582 Cent/kWh.
  • 01.01.2024: Der CO2-Preis steigt um 50 % auf 45 €/t und verteuert Erdgas um 0,873 Cent/kWh (netto 0,816 Cent).
  • 01.04.2024: Mit Rückkehr der Umsatzsteuer auf 19 % beträgt der CO2-Preis für Erdgas 0,971 Cent/kWh (netto 0,816 Cent).
  • 01.01.2025: Der CO2-Preis erhöht sich auf 1,188 Cent/kWh (netto 0,998 Cent).
  • 01.01.2026: Der Preis für Emissionszertifikate wird marktbasierend festgelegt, liegt aber im Preiskorridor von max. 65 €/t CO2. Daraus ergibt sich ein Preisbestandteil von 1,403 Cent/kWh (netto 1,179 Cent).


Was bedeutet das für Sie?
Je höher der CO2-Preis, desto stärker steigt der Erdgaspreis. Ab 2026 wird der Preis durch den Markt bestimmt, bleibt aber innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens. Effiziente Nutzung und Einsparmaßnahmen können helfen, die Kosten zu reduzieren.

 

Ja! Den Abschlag haben wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den aktuellen Energiekosten inklusive der CO2-Bepreisung errechnet.