Häufig gestellte Fragen zu Gas

Von Fragen zur Gasrechnung bis hin zu den Themen Herkunft und Preise. 

Neukunde? Alles zum Wechsel zu den Stadtwerken:

Die Umwelt geht uns alle an. Jeder kann einen persönlichen Anteil zum Klimaschutz beitragen und damit der globalen Erwärmung entgegenwirken. Durch den Wechsel zu GöGas Klima helfen Sie CO2 einzusparen. Je mehr Kunden auf klimaneutrales Erdgas umsteigen, desto mehr CO2-Emissionen können ausgeglichen werden. Auf lange Sicht wird sich die Klima-Bilanz dadurch positiv verändern. 

Ja. Füllen Sie dazu bitte einfach das GöGas-Anmeldeformular aus. Alternativ können Sie es ausdrucken und uns per Post zukommen lassen.

  1. Am einfachsten geht es online über das GöGas-Anmeldeformular auf unserer Homepage:
    • Füllen sie es aus und senden Sie es uns einfach via E-Mail zu.
    • Dann bekommen Sie von uns eine E-Mail mit einem Link, den sie bitte durch Anklicken bestätigen.
    • Innerhalb von 24 Stunden senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
  2. Alternativ drucken Sie das Formular aus und senden es uns unterschrieben per Post zu:
    Stadtwerke Göttingen AG, Hildebrandstraße 1, 37081 Göttingen.
    Oder wir senden Ihnen ein Formular per Post zu und Sie senden es ausgefüllt, via kostenlosem Rückumschlag, an uns zurück.
  3. Sie können sich telefonisch bei uns melden: 0551/301-777; Mo. – Do. von 8 bis 17 Uhr, Fr. von 8 bis 15 Uhr.

Prima, danke. Weiter müssen Sie gar nichts tun. Wir setzen uns mit Ihrem alten Gaslieferanten in Verbindung und kündigen den alten Vertrag für Sie. Danach holen wir die Zustimmung Ihres Netzbetreibers zur Belieferung mit Strom/Gas durch uns ein. Zu guter Letzt senden wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung inkl. Datum des Lieferungsbeginns – meist Ihr Wunschtermin – zu.

Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Telefon: 0551/301-777; Mo. – Do. von 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr
E-Mail: goegas@swgoe.de

Der Wechsel erfolgt zügig – möglichst zu dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin. Für die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten gibt es feste Fristvorgaben. Hieraus ergibt sich, wie lange der Wechsel dauert. In jedem Fall informieren wir Sie rechtzeitig über den Lieferungsbeginn.

Nein. Sie melden sich einfach bei uns an und wir kümmern uns um den Rest. 

Nein. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.

Bereits Kunde? Alles zu Umzug und Vertragswechsel

Nutzen Sie einfach das Formular auf unserer Homepage.
Alternativ senden wir Ihnen gerne ein Formular per Post zu, das Sie dann ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken. Ein kostenloser Rückumschlag liegt bei.
Oder Sie melden sich telefonisch bei uns:  0551/301-777, Mo. – Fr. von 8 bis 18 Uhr.
Via E-Mail ist der Wechsel ebenfalls möglich: goegas@swgoe.de.  

Nein. Wenn Sie bereits Stadtwerkekunde sind, behalten Sie Ihre bisherige Kundennummer.

Ihr Vertrag endet nur dann zum Zeitpunkt des von Ihnen mitgeteilten Umzugsdatums, wenn Sie in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers ziehen. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen dafür gerne ein neues Angebot. Ansonsten teilen Sie uns einfach rechtzeitig Ihren Umzugstermin und Ihre neue Anschrift mit.
Gleiches gilt für den Zählerstand zum Zeitpunkt Ihres Umzugs. Der ist wichtig, damit wir eine Schlussabrechnung für Ihre letzte Adresse erstellen können. Auf Ihren Wunsch werden wir Sie an Ihrer neuen Adresse auf Grundlage Ihres bestehenden Vertrages weiterbeliefern. 

Fragen zum Produkt GöGas

Das Göttinger Erdgas stammt aus folgenden Ländern: 

Norwegen: ca. 40 %

Niederlande: ca. 26 %

Sonstige: 21% (z.B. Belgien, Frankreich)

Direkte LNG-Importe: ca. 7 %

Inländische Förderung: ca. 6 %

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Öffnen Sie Türen und Fenster, um Durchzug zu schaffen.
  • Schließen Sie den Gashahn.
  • NICHT rauchen.
  • KEIN offenes Feuer.
  • HÄNDE WEG VON ELEKTRISCHEN SCHALTERN, DER HAUSKLINGEL, TELEFONEN UND HANDYS!
  • Meiden Sie Bereiche mit Bewegungsmeldern.
  • Warnen Sie die Nachbarn und verlassen Sie sofort das Haus.
  • Nach Verlassen der Gefahrenstelle rufen Sie uns an: 0551 / 301-333.

Wissenswertes zu Vertrag und Rechnung

Ihre Gasabrechnung errechnet sich aus drei Werten: Gasverbrauch, Zustandszahl und Brennwert.

  • Gasverbrauch (m³): Er wird über das Zählwerk eines geeichten Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ergibt sich aus der Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (meist zwölf Monate).
  • Zustandszahl: Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Sie wird aus kontinuierlichen Messungen mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.
  • Brennwert: Er beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist, und wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.

Die Rechnung: Gasverbrauch x Zustandszahl x Brennwert = verbrauchte Menge bzw. Energie. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und nach den Preis-/Tarifstrukturen des jeweiligen Lieferanten zur Abrechnung herangezogen. 

Die erste Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie Ende Januar.

Ja. Sie können Ihren Vertrag kurzfristig zum Zeitpunkt der von uns angekündigten Preisänderung kündigen.

Wir ermitteln sie auf Grundlage Ihres voraussichtlichen Verbrauchs und den in unserem Vertrag vereinbarten Preisen. Zur Berechnung berücksichtigen wir Ihre Angaben und gegebenenfalls ergänzend die Angaben des für Sie zuständigen Netzbetreibers.

Jeweils zum 15. eines Monats. In der Regel berechnen wir Ihnen zwölf monatliche Abschläge pro Jahr.

Jeweils am Jahresende erfolgt dann die Jahresverbrauchsabrechnung.

  1. Einzug via Lastschriftverfahren
  2. Sie überweisen selbst auf unser Konto

Unser Kundenservice:

Kontakt: Stadtwerke Göttingen AG, Hildebrandstraße 1, 37081 Göttingen

Telefon: 0551/301-777

E-Mail: kundenservice@swgoe.de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen darüber hinaus Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung