Gaskrise und Gasumlagen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe. 

Am 6. November 2025 hat der Bundestag ein wichtiges Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Im Zuge dessen wird die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 vollständig abgeschafft. 

Was bedeutet das für Sie?

  • Die bisher inklusive in Ihren Gaspreis eingepreiste Umlage entfällt – eine konkrete Entlastung für private Haushalte und Unternehmen. Alle Gaskundinnen und -kunden werden spürbar entlastet. 
  • Die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher in der Krise 2022 werden künftig aus dem Bundeshaushalt, genauer aus dem Klima- und Transformationsfonds, getragen.

Um genügend Gas für den kommenden Winter vorrätig zu haben, müssen die deutschen Erdgasspeicher trotz aktuell hoher Marktpreise mit Hochdruck befüllt werden. Die dem Marktgebietsverantwortlichen für die Befüllung der Speicher entstehenden Zusatzkosten werden auf alle Gaskunden zu gleichen Teilen umgelegt.

  • Gesetzliche Vorgaben für Speicherfüllstände: Zum 01.09. 75%, 1.10. 85 %, 1.11. 95 % (Energiesicherungspaket der Bundesregierung)
  • Die Umlage wird vom 01.10.2022 bis 31.03.2025 erhoben, eine Anpassung erfolgt alle 6 Monate (Ausnahme 1. + letzte Periode).
  • Höhe der Umlage ab 01.10.2022: 0,059 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.07.2023: 0,145 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.01.2024: 0,186 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.07.2024: 0,250 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.01.2025: 0,299 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.01.2026: 0,000 ct/kWh

Mit der Bilanzierungsumlage wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert, die erforderlich ist, um die Systemstabilität im Netz aufrecht zu erhalten. Der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, legt diese Kosten auf uns als Lieferanten gem. §29 Gasnetzzugangsverordnung um. Die Umlage ist wiederum Preisbestanteil des Arbeitspreises des bestehenden Erdgasliefervertrages mit unseren Kunden. Die Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen jährlich zum 01.10. angepasst und 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Geltungszeitraums auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.

  • Höhe der Umlage bis 30.09.2022: 0 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.10.2022: 0,57 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.10.2023: 0,00 ct/kWh

Tipps zum Energiesparen finden Sie z.B. in unserer neuen Energiespar-Broschüre.