Regelungen der Ersatzversorgung

Kunden, die Erdgas im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Göttingen AG beziehen obwohl sie keinen Erdgaslieferungsvertrag haben, werden von uns im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 36 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz zuverlässig und sicher mit Erdgas über einen Zeitraum von höchstens drei Monaten versorgt. Als Gasgrundversorger in Göttingen sind wir verpflichtet, alle Letztverbraucher, die in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und die keinen Erdgaslieferungsvertrag haben, mit Erdgas zu versorgen. Sie können die Ersatzversorgung jederzeit durch einen neuen Erdgaslieferungsvertrag beenden.

Ihre Ersatzversorgung endet in jedem Fall spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn. Das bedeutet für Sie, wenn sie innerhalb des dreimonatigen Ersatzversorgungszeitraums keinen neuen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, wird Ihre Erdgasversorgung zum Ende des dreimonatigen Ersatzversorgungszeitraums durch uns eingestellt.

Für Ihre Ersatzversorgung gelten die folgenden Preise sowie die Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) nebst den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Göttingen AG.

Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden1und Nicht-Haushaltskunden2

gültig ab 01. April 2024

 

Ersatzversorgung GasNettoBrutto
Arbeitspreis [Cent/kWh]11,7714,01
Grundpreis [Euro/Jahr]135,00160,65

1. Bei den angegebenen Preisen (Grund- und Arbeitspreis) handelt es sich um Nettopreise sowie um Bruttopreise einschließlich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Höhe von 19%.

2. Im Erdgaspreis sind die Konzessionsabgabe, die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas (Erdgassteuer), der CO2-Preis sowie die Kosten der Gasspeicherumlage enthalten. Die Konzessionsabgabe beträgt für Erdgas, welches ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2a) der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) netto 0,77 Cent/kWh (brutto 0,92 Cent/kWh). Die Konzessionsabgabe für sonstige Erdgaslieferungen im Rahmen der Grundversorgung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2b) KAV 0,33 Cent/kWh (brutto 0,39 Cent/kWh). Die Erdgassteuer beträgt gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 Energiesteuergesetz 0,55 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh). Der CO2-Preis nach dem BEHG beträgt 0,816 Cent/kWh (brutto 0,971 Cent/kWh) und die Gasspeicherumlage nach § 35 e ENWG  beträgt 0,186  Cent/kWh (brutto 0,221 Cent/kWh).

Im Nettoentgelt für die Energielieferung sind an Beschaffungskosten enthalten: 8,01 Cent/kWh.        

3. Die vorstehenden Gaspreise treten am 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Preise Ihre Gültigkeit.

 

1Haushaltskunden sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
2 Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die mehr als 10.000 kWh jährlich für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

 

 

Ersatzversorgung Gas für Nichthaushaltskunden in Niederdruck mit einer registrierenden Leistungsmessung

gültig ab 01. Januar 2024

 

Die täglich gelieferten Mengen werden mit den Spotmarktnotierungen European Gas Spot Index („EGSI“) THE der European Energy Exchange AG für den jeweiligen Tag (in €/MWh) multipliziert abgerechnet.

Arbeitspreis in Cent/kWh:
Tagesreferenzpreis-Notierungen EGSI THE der European Energy Exchange AG1 für den jeweiligen Tag in €/MWh*1,3/10

Die Summe der täglichen Kosten (Tagesmenge in kWh x Tagesspotpreis in €/MWh * 1,3/10) ergeben die monatlichen Energiekosten.

Der Arbeitspreis versteht sich zzgl. nachfolgender Preisbestandteile: Netzentgelte des Netzbetreibers (Arbeitspreis sowie Grund- oder Leistungspreis), Konzessionsabgabe i.H.v. 0,03 Cent/kWh, Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) in Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Messstellenbetreibers, Bilanzierungsumlagen des marktgebietsverantwortlichen Netzbetreibers (zurzeit 0,00 Cent/kWh), Nutzungsentgelt am virtuellen Handelspunkt des marktgebietsverantwortlichen Netzbetreibers (zurzeit 0,0001420 Cent/kWh), Gasspeicherumlage nach § 35 e ENWG (zurzeit 0,186 Cent/kWh), CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (für das Jahr 2024: 0,816 Cent/kWh) sowie der Energiesteuer (zurzeit: 0,55 Cent/kWh).

Zusätzlich zu den vorstehenden Preisbestandteilen fällt auf das vom Kunden zu zahlende Entgelt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe an.

 

1 Die Spotmarktnotierungen zum EGSI THE werden auf der Internetseite der EEX unter https://www.powernext.com/spot-market-data in Euro/MWh veröffentlicht.

Preisentwicklung der Ersatzversorgung für Haushalts- und Nichthaushaltskunden

 gültig ab
01.12.2022*
gültig ab
01.01.2023*
gültig ab
01.02.2023*
gültig ab
01.01.2024*
gültig ab
01.04.2024*
Arbeitspreis brutto [Ct/kWh]25,9820,6817,0912,5914,01
Grundpreis brutto [€/a]144,45144,45

144,45

144,45160,65
      
Zusammensetzung des Preises
Der Preis vor Umsatzsteuer (netto):
Arbeitspreis netto [Ct/kWh]24,2819,3315,9711,7711,77
Grundpreis netto [€/a]135,00135,00135,00135,00135,00
      
Im Netto-Endpreis sind u.a. enthalten:
Erdgassteuer0,550,550,550,550,55
Konzessionsabgabe0,030,030,030,030,03
CO2-Preis0,5460,5460,5460,8160,816
Gasspeicherumlage0,0590,0590,0590,1860,186
SLP Bilanzierungsumlage0,570,570,5700
      
Anteil Beschaffungskosten netto18,4613,3710,018,018,01

In den Netto-Endpreis fließen zudem auch Kostenbestandteile des Netzbetreibers und Messstellenbetreibers ein.

* Im Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).