Anmietung eines Standrohres

Sie benötigen einen vorübergehenden Wasseranschluss?

Die Stadtwerke Göttingen versorgen Sie über ein sogenanntes Standrohr gern mit einem vorübergehenden Wasserzugang, zum Beispiel für eine Veranstaltung oder eine Baustelle. Das Standrohr mieten Sie bei uns an und lassen es von einem Fachmann direkt an einen Hydranten anschließen. 

Zum Schutz unseres Trinkwassernetzes vor Verkeimung oder Verunreinigung durch Rückfluss von Flüssigkeiten dürfen nur Standrohre angeschlossen werden, die von uns geprüft und ausgegeben wurden.

Standrohre werden nach Abschluss eines Mietvertrages gegen eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 1.000 € ausgegeben. Die Sicherheitsgebühr wird nach mängelfreier Rückgabe des Standrohres am Ende der Mietdauer mit der Miete und den Kosten für das entnommene Wasser verrechnet und der Restbetrag zurückerstattet.

Bitte melden Sie sich zur Ausleihe eines Wasserstandrohrs in unserem Portal an.

Zur Wasserstandrohrvermietung

Download Vertrag Wasserstandrohrvermietung

Bitte bringen Sie zur Abholung des Standrohres die Kaution und den ausgefüllten Mietvertrag mit!

Standrohr

Preise und Vorschriften

Auszug Erg. Bed. der Stadtwerke Göttingen AG zur AVBWasserV

VI. Wasserbezug über Hydrantenstandrohre mit Wasserzähler gemäß § 22 Absatz 4 AVBWasserV

1. Für die Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten stellt das WVU, nach Abschluss eines Wasserliefer- und Mietvertrages, Standrohrwasserzähler gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 € pro Standrohrwasserzähler, bei einem Mietpreis von netto 3,00 €/Tag, zzgl. des jeweils gültigen ermäßigten Umsatzsteuersatzes, zur Verfügung.

2. Für jede Vermietung eines Standrohrwasserzählers wird eine einmalige Bearbeitungspauschale in Höhe von netto 75,00 € zzgl. des jeweils gültigen ermäßigten Umsatzsteuersatzes erhoben.

3. Die Auszahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach mängelfreier Rückgabe und Prüfung des Standrohrwasserzählers. Die Sicherheitsleistung wird mit dem Betrag für die entnommene Wassermenge und der Bearbeitungspauschale verrechnet.

4. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt eine detaillierte Abrechnung. Der Restbetrag der Sicherheitsleistung wird bargeldlos und ohne Verzinsung erstattet. Bei Verlust oder Beschädigung eines Standrohrwasserzählers kann das WVU die Sicherheitsleistung für die Kosten der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung heranziehen.

5. Der Betreiber der nicht ortfesten Wasserverteilungs- und Befüllungsanlage, hier der Mieter des
Standrohrwasserzählers, ist für die technischen Abläufe, bei Aufstellung des Standrohrwasserzählers, verantwortlich. Wenn der Betreiber (Mieter) nicht selbst Sachkundiger nach DIN 2001-2 ist, muss ein verantwortlicher Fachmann benannt werden.

6. Entliehene Standrohrwasserzähler sind jährlich nach Terminabsprache, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres, zwecks Funktionskontrolle der Sicherungsarmatur beim WVU zurückzugeben. Die über den Standrohrwasserzähler entnommene Wassermenge ist dem WVU vierteljährlich mitzuteilen.