1.1. Bei einem Anbieterwechsel:
Wir setzen uns mit Ihrem bisherigen Lieferanten in Verbindung und kündigen für Sie, sofern Sie das nicht schon selbst erledigt haben. Im Anschluss kümmern wir uns auch um die Zustimmung Ihres Netzbetreibers zur Belieferung mit Strom/Gas durch uns.
1.2. Bei einem Neueinzug oder vorrübergehender Übernahme:
Wir kümmern uns um die Zustimmung Ihres Netzbetreibers zur Belieferung mit Strom/Gas durch uns. Bitte beachten Sie, dass Sie den Strom-/Gasliefervertrag für Ihre ehemalige Entnahmestelle bei Ihrem bisherigen Lieferanten selber schriftlich kündigen müssen.
2. Bei einem Anbieterwechsel bestätigt Ihr bisheriger Strom-/Gaslieferant zeitnah die Kündigung.
3. Nach Zustimmung der Belieferung vom Netzbetreiber erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung inkl. Datum des Belieferungsbeginns.
Natürlich ist Ihre Strom-/Gasversorgung auch in dieser Wechselphase jederzeit sichergestellt.
Kundenservice Stadtwerke Göttingen