Beste Trinkwasserqualität – Göttingen schenkt ein

Unser Wassermix ist gesund und schmeckt

Das Rezept ist einfach: Man nehme einen Liter Göttinger Grundwasser und gebe vier Liter Harzwasser aus der Sösetalsperre dazu – fertig ist der Göttinger Trinkwasser-Cocktail. Naja, fast. Was leicht klingt, ist ein technisch aufwendiger Prozess. 80% der Wassermengen gelangen über eine 40 Kilometer lange Transportleitung aus dem Harz in die Harzwasserübernahmestation nach Göttingen-Weende. Die restlichen 20% werden aus den eigenen drei Wassergewinnungsanlagen, der Springmühle, der Stegemühle und dem Weendespring, gewonnen. Die fertige Trinkwassermischung gelangt dann durch unser 495 Kilometer langes Versorgungsnetz zu den über 18.000 Hausanschlüssen.

Die Analyse zeigt: Göttingens Trinkwasser ist Spitze

In unserer Wasseranalyse werden die Untersuchungsergebnisse der AWIA Umwelt GmbH in Zusammenarbeit mit dem SGS Institut Fresenius GmbH den Grenzwerten gegenübergestellt. Das Ergebnis lautet:

Das untersuchte Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z.B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität, oder durch Reaktion in den Versorgungsleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden.

Bis zu Ihrem Wasseranschluss (Hauptabsperrvorrichtung) garantieren wir als Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers. Die Hausinstallation und der Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers. Für die Werkstoffauswahl der Hausinstallation muss der Rat eines Fachinstallateurs eingeholt werden.

 

Download Wasseranalyse 2024

Anlage 1 Teil I

In der Anlage 1 (zu  § 6 Abs. 2) Teil I der Trinkwasserverordnung sind mikrobiologische Parameter genannt, deren Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Mikrobiologische ParameterGrenzwertUntersuchungsbefund
Escherichia coli (E.coli)  in 100 ml00
Intestinale Enterokokken in 100 ml00

 

Anlage 3

In der Anlage 3 (zu § 8) der Trinkwasserverordnung sind Indikatorparameter genannt, deren Grenzwerte und Anforderungen, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht.

Mikrobiologische ParameterGrenzwertUntersuchungsbefund
Clostridium perfringens  in 100 ml
(einschließl. Sporen)
00
Coliforme Bakterien in 100 ml00
    Koloniezahl bei 22 °C in 1 mlohne anormale Veränderungohne anormale Veränderung
    Koloniezahl bei 36 °C in 1 mlohne anormale Veränderungohne anormale Veränderung

 

Anlage 2 Teil I

In der Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2) Teil I der Trinkwasserverordnung sind die chemischen Parameter genannt, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht.

Chemische ParameterGrenzwert [mg/l]Untersuchungsbefund [mg/l]
Acrylamid0,0001< 0,0001
Benzol0,001<0,0002
Bor1< 0,05
Bromat0,01< 0,001
Chrom0,025< 0,0005
Cyanid0,05<0,005
1,2-Dichlorethan0,003< 0,0003
Fluorid1,5< 0,2
Nitrat5017,0 - 25,3
Pestizide0,00010,00003
Pestizide gesamt0,0005< 0,00001
Quecksilber0,001< 0,00005
Selen0,01< 0,001
Tetrachlorethan und Trichlorethan0,01< 0,0001
Uran0,01< 0,0005
Nicht relevante MetabolitenGOW [mg/l]Untersuchungsbefund [mg/l]
Chloridazon-desphenyl (Metabolit B)0,0030 - 0,0008
Chloridazon-methyl-desphenyl (Metabolit B1)0,0030 - 0,0004

GOW = Gesundheitliche Orientierungswert für nicht relevante Metaboliten
Der GOW ist festgelegt durch das Umweltbundesamt (UBA).

Anlage 2 Teil II

In der Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2) Teil II der Trinkwasserverordnung sind die chemischen Parameter genannt, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann.

Chemische Parameter Teil II:Grenzwert [mg/l]Untersuchungsbefund [mg/l]
Antimon0,005< 0,001
Arsen0,01< 0,001
Benzo-(a)-pyren0,00001< 0,000002
Bisphenol A0,0025< 0,00001
Blei *0,010,001
Cadmium0,003< 0,0005
Chlorat0,07entfällt
Chlorit0,2entfällt
Epichlorhydrin0,0001< 0,0001
Kupfer20,005 - 0,29
Nickel0,020,002 - 0,009
Nitrit0,5< 0,02
Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK)
0,0001< 0,00001
Trihalogenmethane (THM)0,05< 0,0005
Vinylchlorid0,0005< 0,0003

* Hinweis §17 Abs. 1: Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

 

Anlage 3

In der Anlage 3 (zu § 8) der Trinkwasserverordnung sind die Indikatorparameter genannt, deren Grenzwerte und Anforderungen eingehalten werden müssen.

IndikatorparameterEinheitGrenzwert/ AnforderungUntersuchungsbefund
Aluminiummg/l0,20,02 - 0,03
Ammoniummg/l0,5< 0,04 - 0,05
Calcitlösekapazitätmg/l CaCO35-2,78 - 1,37
Chloridmg/l25010,0 - 18,0
Eisenmg/l0,2< 0,01 - 0,16
Elektrische LeitfähigkeitµS/cm2790 bei 25 °C206 - 339
Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 mm)m-10,50,05 - 0,39
Geruchsschwellenwert ohne anormale Veränderungohne anormale Veränderung
Geschmack ohne anormale Veränderungohne anormale Veränderung
Manganmg/l0,05< 0,005
Natriummg/l2007,5 - 12
Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)mg/lohne anormale Veränderung0,6 - 1,1
Oxidierbarkeit mg/l O25entfällt wegen TOC
Sulfatmg/l25019 - 36
TrübungNTU1,0< 0,1 - 0,9
Wasserstoffionen-KonzentrationpH-Einheiten≥ 6,5  und  ≤ 9,57,7 - 8,8

 

Anlage 4 Teil I

In der Anlage 4 (zu § 9)Teil I der Trinkwasserverordnung sind die Parameter für radioaktive Stoffe genannt, deren Grenzwerte und Anforderungen eingehalten werden müssen.

ParameterEinheitParameterwertUntersuchungsbefund
Radon-222Bq/l100entfällt
TritiumBq/l100entfällt
GesamtrichtdosismSv/a0,1entspricht den gesetzl. Anforderungen

Sonstige Kenngrößen nach Trinkwasserverordnung § 15 (1) und den Anforderungen des Umweltbundesamtes (UBA) (Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser)

Bei Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Es dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit dem verwendeten Wasser keine unzulässigen Veränderungen verursachen. Bei der Auswahl metallischer Werkstoffe sind die Festlegungen des UBA "Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser" in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Kunststoffe und andere nicht metallische Werkstoffe müssen den KTW-Empfehlungen sowie den Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 270 entsprechen. Die Auswahl der einzusetzenden Werkstoffe und Materialien erfolgt durch den Planer oder verantwortlichen Fachmann des Anlagenerstellers (Vertragsinstallationsunternehmen).

BezeichnungEinheitUntersuchungsbefund
Wassertemperatur°C5,7 - 15,7
pH-Wert 7,7 - 8,8
Calcitlösekapazitätmg/l-2,78 - 1,37
Elektrische LeitfähigkeitµS/cm206 - 339
Säurekapazität bis pH = 4,3 (KS4,3)mol/m³1,54 - 1,85
Basekapazität bis pH = 8,2 (KB8,2)mol/m³< 0,05
Summe Erdalkalienmol/m³1,3
Calciummg/l29,0 - 39,5
Magnesiummg/l5,8 - 8,4
Natriummg/l7,5 - 12
Kaliummg/l1,0 - 1,3
Chloridmg/l10,0 - 18,0
Nitratmg/l17,0 - 25,3
Sulfatmg/l19 - 36
Phosphorverbindungenmg/l< 0,1
Siliciumverbindungenmg/l4,5 - 7,5
Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)mg/l0,6 - 1,1
Aluminiummg/l0,02 - 0,03
Sauerstoffmg/l7,9 - 13

 

§ 20 Abs. 1 verweist auf die Liste des Umweltbundesamtes hinschtlich der zur Trinkwasseraufbereitung zugelassenen Aufbereitungsstoffe.
Von diesen werden dem Trinkwasser zugesetzt:

ZusatzstoffZweckBemerkung
SilikateEinstellung des pH-Wertes
und Korrosionshemmung
 
NatriumhypochloritDesinfektion 
Chlordioxid    Desinfektion 
Weißkalkhydrat als KalkwasserEinstellung des pH-Wertes 
Aluminiumsulfat Flockung 
Flockungshilfsmittel (schwach anionisch)Flockung 
PulveraktivkohleAdsorptionbei Bedarf

Flockungsmittel und Flockungshilfsmittel sowie die  Pulveraktivkohle werden bei der  Trinkwasseraufbereitung bis auf
technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame  Anteile aus dem Wasser wieder entfernt.

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2013 (Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes - WRMG)

BezeichnungEinheitUntersuchungsbefund
Calciumcarbonatmmol/l1,08 - 1,43
Gesamthärte°dH6,1 - 8,0
Härtebereich weich

Entsprechend dieser Einstufung sind die Dosierempfehlung der Waschmittelhersteller zu handhaben.

Allgemeine Information:

HärtebereichCalciumcarbonat
[mmol/l]
Deutsche Härtegrade
[°dH]
weichbis 1,50 - 8,4
mittel1,5 - 2,58,4 - 14
hartmehr als 2,5 über 14

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