Vom Anbieterwechsel über Fragen zur Stromrechnung bis hin zu den Themen Umzug und Ökostrom.
Ja, wenn Sie innerhalb von Stadt und/oder Landkreis Göttingen umziehen. Dann erledigen die Stadtwerke alle Formalitäten für Sie. Dafür benötigen wir so früh wie möglich – am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug – folgende Daten:
Sie steht auf Ihrer Stromrechnung und auf dem Stromzähler.
Der zuständige Netzbetreiber. Er teilt uns auch den Zählerstand mit. Außerdem erhalten Sie von ihrem bisherigen Stromlieferanten eine Schlussabrechnung.
Jeder, der einen eigenen Stromzähler hat und in der Stadt oder im Landkreis Göttingen wohnt. Einzige Voraussetzung: Ihr Stromverbrauch sollte unter 100.000 Kilowattstunden pro Jahr liegen.
Mit dem Bezug von GöStrom der Stadtwerke Göttingen AG unterstützen Sie die Förderung erneuerbarer Energien durch Herkunftsnachweise und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Je mehr Kunden sich dafür entscheiden, desto stärker wird der Ausbau nachhaltiger Stromerzeugung vorangetrieben.
Sie leiten Ihr Geld um – weg von den Kohle- und Atomkraftwerken und hin zu erneuerbaren Energien. Damit setzen Sie ein Zeichen für nachhaltige Energieversorgung in Göttingen. Wenn Sie sich zusätzlich zum GöStrom auch für den GöCent entscheiden, fördern Sie zudem den Bau neuer umweltverträglicher Anlagen. Denn den GöCent investieren wir in den Ausbau regenerativer Energieanlagen und Kraft-Wärme-Kopplung in Göttingen und der Region.
Sie haben vier Möglichkeiten:
Alle notwendigen Daten finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Fragen nach Zählernummer, Kundennummer des bisherigen Anbieters, Verbrauch etc., lassen sich somit leicht beantworten.
Nein. Sie melden sich einfach bei uns an und wir kümmern uns um die weiteren Formalitäten.
Nein. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.
Der Wechsel erfolgt zügig – möglichst zu dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin. Für die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber gibt es feste Fristvorgaben. Hieraus ergibt sich, wie lange der Wechsel dauert. In jedem Fall informieren wir Sie rechtzeitig über den Lieferungsbeginn.
Ja. Selbst wenn dabei eine Verzögerung eintreten sollte, ist Ihre Energieversorgung durch gesetzliche Regelungen gesichert. Wir werden Ihren Wechsel zu uns dann zum nächstmöglichen Termin veranlassen.
Nein, der bei Ihnen installierte Stromzähler kann bleiben.
Der Netzbetreiber. Er muss die Strommengen, die in seinem Stromnetz für Sie durchgeleitet werden, genau ermitteln. Für die Abrechnung am Jahresende übernehmen dann Sie oder wir das Ablesen. Vor einem Ablesetermin informieren wir Sie rechtzeitig.
GöStrom hat keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Abschläge, die Sie an ihren bisherigen Stromlieferanten gezahlt haben, werden dann mit dessen Schlussabrechnung verrechnet.
Der Strompreis für GöStrom setzt sich aus dem Arbeitspreis von 28,18 ct/kWh (brutto) und dem Grundpreis von 169,46 €/Jahr (brutto) zusammen. Wir bieten eine Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2026.
Nein, Sie bezahlen nur den Strom, den Sie wirklich verbrauchen.
Daran ändert sich nichts. Dafür ist auch nach Ihrem Wechsel zu den Stadtwerken der Netzbetreiber zuständig.