Als Grundversorger im Gasnetzgebiet der Stadt Göttingen stellen die Stadtwerke Göttingen sicher, dass alle im Netzgebiet wohnenden Haushaltskunden, die keinen anderweitigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, jederzeit zuverlässig, sicher und flexibel in Niederdruck mit Erdgas zu den nachstehend aufgeführten Preisen und Bedingungen versorgt werden.
Dabei sind Haushaltskunden (lt. § 3 Nr. 22 des EnWG) Letztverbraucher, die unter eine der folgenden Definitionen fallen:
Alternative zur Online-Bestellung
Tarif-Nr. | Arbeitspreis ct/kWh netto | Arbeitspreis ct/kWh brutto | Grundpreis je Zähler EUR/Monat netto | Grundpreis je Zähler EUR/Monat brutto | |
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Kleinverbrauchstarif günstig bei einem Jahresverbrauch bis 2.727 kWh | G1 | 13,46 | 16,02 | 3,00 | 3,57 |
Grundpreistarif günstig bei einem Jahresverbrauch ab 2.728 kWh | G2 | 12,14 | 14,45 | 6,00 | 7,14 |
Vollversorgungstarif günstig bei einem Jahresverbrauch ab 17.028 kWh | G3 | 11,77 | 14,01 | 11,25 | 13,39 |
A. Preise
B. Allgemeine Bestimmungen
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Göttingen AG zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“
Die bei Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 bereits bestehenden Verträge über die Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas werden nach § 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG in Verbindung mit § 23 Absatz 1 GasGVV mit Wirkung zum 01. Januar 2007 angepasst. Für die angepassten Verträge gelten die Vorschriften des EnWG und der GasGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Göttingen zur GasGVV.
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