Als Stadtwerk stellen wir das Leitungsnetz für den Transport von Erdgas zur Verfügung.
Erdgas wird überwiegend, auch über weite Distanzen hinweg, durch Rohrleitungen transportiert. Daher stammt auch der Begriff Ferngas.
Als Stadtwerk sind wir dazu verpflichtet allen Marktteilnehmern (Anbietern und Endkunden) Zugang zum Erdgasnetz zu gewähren. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt, dass wir von den Gaslieferanten für den Zugang zum Leitungsnetz ein Entgelt erhalten.