Gaskrise und Gasumlagen

Antworten rund um Gaskrise und -umlagen

Seit Ende Juni 2022 gilt in Deutschland die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe. Seitdem ist die Bundesregierung bemüht, zum einen die Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten und zum anderen die durch die Energiekrise entstehenden Mehrkosten gleichmäßig auf alle Verbraucher verteilen. Damit Sie wissen, was das konkret für Sie bedeutet, finden Sie hier relevante Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um diese Themen.

Gasbeschaffungsumlage: 
Die Bundesregierung hat sich am 29. September 2022 dazu entschieden, die Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022 zurückzunehmen. Kunden der Stadtwerke Göttingen müssen nichts weiter tun.  Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Gasbeschaffungsumlage niedrigeren Preis. Konkret sinkt der Arbeitspreis um netto 2,419 Cent für jede Kilowattstunde.

Gasspeicherumlage: 
Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin bestehen und wurde vom Gesetzgeber nicht zurückgenommen. Es wird in den Medien oft von einem "Wegfall der Gasumlage" gesprochen.
Die Gasspeicherumlage ist explizit davon nicht betroffen.

Senkung der Mehrwertsteuer: 
Die Bundesregierung hat am 7. Oktober die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Gas- und Wärmelieferungen beschlossen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird die Steuer von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt. Mit diesem Schritt sollen Gas- und Wärmekunden hinsichtlich der aktuellen Marktpreisentwicklung entlastet werden. Diese Entlastung geben wir selbstverständlich 1:1 an unsere Kunden weiter.

Um genügend Gas für den kommenden Winter vorrätig zu haben, müssen die deutschen Erdgasspeicher trotz aktuell hoher Marktpreise mit Hochdruck befüllt werden. Die dem Marktgebietsverantwortlichen für die Befüllung der Speicher entstehenden Zusatzkosten werden auf alle Gaskunden zu gleichen Teilen umgelegt.

  • Gesetzliche Vorgaben für Speicherfüllstände: Zum 01.09. 75%, 1.10. 85 %, 1.11. 95 % (Energiesicherungspaket der Bundesregierung)
  • Die Umlage wird vom 01.10.2022 bis 31.03.2025 erhoben, eine Anpassung erfolgt alle 6 Monate (Ausnahme 1. + letzte Periode).
  • Höhe der Umlage ab 01.10.2022: 0,059 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.07.2023: 0,145 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.01.2024: 0,186 ct/kWh

Mit der Bilanzierungsumlage wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert, die erforderlich ist, um die Systemstabilität im Netz aufrecht zu erhalten. Der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, legt diese Kosten auf uns als Lieferanten gem. §29 Gasnetzzugangsverordnung um. Die Umlage ist wiederum Preisbestanteil des Arbeitspreises des bestehenden Erdgasliefervertrages mit unseren Kunden. Die Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen jährlich zum 01.10. angepasst und 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Geltungszeitraums auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.

  • Höhe der Umlage bis 30.09.2022: 0 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.10.2022: 0,57 ct/kWh
  • Höhe der Umlage ab 01.10.2023: 0,00 ct/kWh

Tipps zum Energiesparen finden Sie z.B. in unserer neuen Energiespar-Broschüre.